
Baden-Württemberg Ungleiche Bezahlung: Gericht gibt ehemaliger Bürgermeisterin von Todtmoos recht
Weil ihre männlichen Kollegen mehr Geld bekamen, ist die ehemalige Bürgermeisterin von Todtmoos vor das Verwaltungsgericht gezogen. Die Gemeinde muss nun Entschädigung bezahlen.
Die Gemeinde Todtmoos (Kreis Waldshut) muss ihrer ehemaligen Bürgermeisterin insgesamt rund 43.000 Euro zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Dort hatte die Ex-Bürgermeisterin Klage eingereicht, weil sie schlechter bezahlt wurde als Amtsvorgänger. Das Gericht entschied, dass die Gemeinde der Klägerin eine Differenzzahlung von rund 36.000 Euro sowie eine Entschädigungszahlung von 7.000 Euro leisten muss.
Die Frau war von 2014 bis 2022 als Bürgermeisterin im Amt. Bei ihrem Amtseintritt hatte die Gemeinde sie in die Besoldungsgruppe A14 eingestuft, erst vier Jahre später wurde sie dann in die nächste Besoldungsgruppe hochgestuft. Wie sich herausstelle, waren jedoch sowohl ihr Vorgänger schon 1990 als auch ihr Nachfolger im Jahr 2022 bei ihren Amtsantritten direkt in die höhere Besoldungsgruppe eingestuft worden.
Nicht der erste Fall in Südbaden
Schon nach ihrem Amtsaustritt 2022 machte die ehemalige Bürgermeisterin Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei der Gemeinde geltend, scheiterte damit jedoch. 2023 reichte sie deswegen Klage vor dem Freiburger Vewaltungsgericht ein, mit dem Ziel, eine Differenzzahlung in Höhe von 36.529,75 Euro und eine Entschädigung zu bekommen.
Dabei hatte sich die ehemalige Bürgermeisterin auch auf den Fall der früheren Bürgermeisterin von Müllheim (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald) berufen, der vor Gericht ein Schadensersatz von 50.000 Euro zugesprochen wurde.
Sendung am Fr., 2.5.2025 17:30 Uhr, SWR 4 Aktuell Regionalnachrichten aus dem Studio Freiburg