Auto wird von Bürsten automatisch gereinigt. Autowaschanlagen müssen in Rheinland-Pfalz an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben

Rheinland-Pfalz Darum ist Autowaschen am Sonntag in Rheinland-Pfalz verboten

Stand: 11.05.2025 04:25 Uhr

Das Auto ist voller Blütenstaub und steht dreckig vor der Tür - und nun lockt am freien Sonntag der Putzschwamm? Keine gute Idee! Denn Autowaschen an Sonn- oder Feiertagen ist in Rheinland-Pfalz verboten.

Von SWR

Einfach mal schnell den freien Sonntag für das Waschen des Autos nutzen - das geht in Rheinland-Pfalz nicht so ohne Weiteres. Autowaschanlagen und Waschplätze mit Selbstbedienung müssen geschlossen bleiben. Geregelt ist das im rheinland-pfälzischen Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz).

Hier steht, dass "alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten" verboten sind, die "die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages widersprechen". Und dazu gehören nach Auffassung von Verwaltung und Gerichten auch Autowaschanlagen.

Auto waschen zuhause - auch hier gibt's Regeln

"Egal", denkt sich dann vielleicht manch Autobesitzer - "dann wasche ich das Auto eben auf meinem Grundstück". Doch auch das ist nicht immer eine gute Idee. Nicht nur wann, sondern auch wo die Autowäsche stattfinden darf, ist weitgehend gesetzlich geregelt: Im Garten oder auf sonstigen unbefestigten Flächen ist die Autowäsche laut Wasserhaushaltsgesetz verboten und es droht sogar ein Bußgeld.

Denn auch wenn nur mit klarem Wasser gewaschen wird, enthält das anfallende Abwasser chemische Stoffe und Verbindungen, die das Grundwasser schädigen können, erklärt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Rheinland-Pfalz.

Vorsicht Ruhestörung!

Ist der Untergrund befestigt oder wird am Straßenrand gewaschen, bestimmen die Kommunen was erlaubt ist. Deshalb müssten sich die Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden nach den lokalen Regelungen erkundigen, teilte der BUND mit. Aber klar ist - der laute Staubsauger oder ein brummender Hochdruckreiniger könnten als Ruhestörung ausgelegt werden und wären nach dem Feiertagsgesetz somit verboten und Bußgelder drohen.

Auto waschen an Sonn- und Feiertagen: In Rheinland-Pfalz auch vor der Haustür nur mit Einschränkungen erlaubt

Auch wer sein Auto vor der Haustür putzen möchte, muss Regeln beachten - sonst kann es teuer werden.

In Hessen und Bayern ist Autowaschen erlaubt

Wer aber nun unbedingt sein Auto am Sonntag waschen möchte, der kann zum Beispiel rüber nach Hessen fahren. Das Nachbarland erlaubt Autowaschen an Sonntagen, wenn die Waschanlage selbstständig arbeitet und an eine Tankstelle angeschlossen ist. Und das scheint für einige Autobesitzer und -besitzerinnen aus Rheinland-Pfalz attraktiv zu sein. Marcel Geiger betreibt eine Tankstelle mit Waschanlage im hessischen Ginsheim-Gustavsburg nahe Mainz und hat auch lange in Wiesbaden-Biebrich gearbeitet. "Sonntags sieht man schon viele Autos aus Rheinland-Pfalz", beobachtet er. Auch in Bayern findet man geöffnete Waschanlagen. Geschlossen bleiben die Anlagen dagegen nicht nur in Rheinland-Pfalz, sondern auch im Saarland, in Nordrhein-Westfalen und in Baden-Württemberg.

Tankstellenverband fordert Gesetzesänderung

Schon allein wegen der verschiedenen Regelungen in den Bundesländern fordert der Tankstellen-Interessenverband mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße eine Änderung der geltenden Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz. "Es gibt einen regelrechten Waschtourismus in Deutschland", sagt Verbands-Sprecher Herbert Rabl. Das würden auch Betriebe im Gastgewerbe und Tourismus in der Pfalz und in Rheinhessen bemängeln.

Viele Ausflügler würden ihrer Beobachtung nach sonntags lieber dorthin fahren, wo sie auch noch schnell ihr Auto waschen könnten, zum Beispiel in den Rheingau oder Taunus. Durch das Verbot müssten mittelständische Tankstellenbetreiber grob geschätzt mit einer jährlichen Gewinneinbuße zwischen 5.000 und 10.000 Euro kalkulieren, so der Verband.

Tankstellen haben sonntags ohnehin geöffnet

Außerdem sei das Sonntagswaschverbot ein Relikt aus vergangenen Zeiten. An Tankstellen werde ohnehin sonntags gearbeitet. Viele Waschanlagen liefen außerdem ohne Personal. Dazu komme der Umweltaspekt: Waschanlagen seien wesentlich wassersparender und ökologischer als jede Autowäsche vor der eigenen Haustüre bei Belastung der örtlichen Kanalisation oder im schlimmsten Fall der Umwelt direkt, argumentiert der Interessenverband.

Freie Wähler: "Gesetz aus der Zeit gefallen"

Auch der Koblenzer Landtagsabgeordnete von den Freien Wählern, Stephan Wefelscheid, hält das Verbot für das Autowaschen am Sonntag für nicht mehr zeitgemäß. Die meisten Waschanlagen befänden sich eher abseits von Wohnbebauung, vielerorts seien diese auch schon auf Selbstbedienung ausgelegt.

Sonn- und Feiertagsrecht in RLP
Sonn- und Feiertage sind als "Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" verfassungsrechtlich geschützt (Art. 140 Grundgesetz i.V. m. Artikel 139 Weimarer Reichsverfassung).
Dasselbe gilt nach Art. 47 der Verfassung für Rheinland-Pfalz. Feiertage können wie folgt unterschieden werden:
  • kirchliche und religiöse Feiertage (z. B. Christi Himmelfahrt)
  • gesetzliche Feiertage (z. B. Tag der deutschen Einheit)
  • so genannte "stille" Feiertage (z. B. Karfreitag, Allerheiligen)
Das rheinland-pfälzische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - LFtG) konkretisiert die verfassungsrechtlichen Regelungen. Es enthält Schutz- und Verbotsvorschriften, die die Sonn- und Feiertagsruhe der Bevölkerung gewährleisten sollen. Die zentrale Regelung des Feiertagsrechts ist das Arbeitsverbot an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages grundsätzlich widersprechen, verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind beispielsweise nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz und dem Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) möglich. Quelle: Innenministerium Rheinland-Pfalz

"Mir will sich nicht erschließen, inwieweit eine Selbstbedienungs-Waschanlage in einem Industriegebiet dazu geeignet sein soll, die äußere Ruhe zu beeinträchtigen", kritisiert er. "In einer Gesellschaft, in der zunehmend beide Partner arbeiten müssen und schon kaum mehr Zeit für den Wocheneinkauf, Friseurtermine oder dergleichen bleibt, sind solche Gängelungen nicht zeitgemäß, sondern Relikt einer Zeit vor der Säkularisierung." Wefelscheid fordert wie der Tankstellen-Interessenverband ein Umdenken der Landesregierung und eine Evaluierung des Verbots.

Landesregierung will Gesetz nicht ändern

Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant derweil keine Lockerung des Autowaschverbots an Sonn- und Feiertagen nach dem Vorbild anderer Bundesländer. Es bestehe kein Anlass für Ausnahmen von der geltenden Regelung, teilte das Innenministerium im April auf eine entsprechende Kleine Anfrage aus der Landtagsgruppe der Freien Wähler mit. Beschwerden aus der Bevölkerung über die Einschränkungen gebe es nur vereinzelt.